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Gepflegte Doppelhaushälfte mit großzügigem Grundstück

VERKAUFT

Alle Daten auf einen Überblick

Baujahr

1961

Zimmer

3

Wohnfläche ca.

90 m²

Grundstück ca.

840 m²

Beschreibung

Es handelt sich hierbei um eine wunderschöne Doppelhaushälfte mit ca. 90 Quadratmetern Wohnfläche. Das Gebäude wurde 1961 erbaut und 2004 umfassend sarniert. Dabei wurden Dach, Dachrinnen, Kanal, Heizung und die Wasserleitungen erneuert. Außerdem wurden die Fenster erneuert, das Haus innen und außen neu verputzt, einige Räume vergrößert und das Bad renoviert.

Das ist die optimale Gelegenheit für Familien, die Wert auf ein großes Grundstück legen und eine ruhige Lage bevorzugen. Das gepflegte Objekt zeichnet sich vor allem durch die ruhige, familienfreundliche Lage aus und bietet einen Ausblick der zum Träumen einlädt. Zusätzlich ist die Doppelhaushälfte voll unterkellert, bietet einen noch unausgebauten Spitzboden und eine Terrasse die zusammen mit der Stützwand schon erneuert wurde.

Im Erdgeschoss befinden sich die helle Küche mit Essbereich, das Wohnzimmer und das renovierte Bad. Über das gepflegte Treppenhaus erreicht man das 1. Obergeschoss. Dort befinden sich zwei Schlafzimmer, ein kleineres Zimmer und ein Abstellraum. Im Garten steht zusätzlich ein Schuppen, ein Gewächshaus und der Flüssiggastank.

Ausstattung

Durch die umfassende Sarnierung im Jahr 2004 ist das Objekt wieder in gutem Zustand. Im Erdgeschoss besteht der Boden aus klassischen Holzdielen, im 1. OG wurde schon Laminat verlegt. Die verbaute Einbauküche ist im Kaufpreis enthalten.

Lage

Der Stadtteil „Roggenstein“ in Vohenstrauß im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab steht vor allem für ruhige, ländliche Lage. Vohenstrauß ist mit über 7.300 Einwohnern eine Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Oberpfalz.

Sonstiges

Änderungen, Irrtümer und Schreibfehler vorbehalten.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden in Absprache mit dem Verkäufer zusammengestellt und von uns nicht
persönlich überprüft. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Diese Anzeige ist eine Vorinformation. Als
Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.

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